Eine Schönheitsoperation - z.B. durch Vergrößerung der Brust - ist steuerlich NICHT absetzbar. Abzugsfähig sind nur Kosten für die Heilung einer Krankheit, nicht jedoch Kosten für Operationen, die aus kosmetischen Gründen vorgenommen wurden.
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Kann die Schönheits-OP steuerlich abgesetzt werden?
Schönheit Tags: FAQ
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