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Werden die OP-Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Gundsätzlich: nur in Ausnahmefällen - aber fragen kostet nichts.

Krankenkassen müssen z.B. eine Brustvergrößerung nicht zahlen. Frauen, die aufgrund psychischer Probleme ihre Brust vergrößern oder verkleinern lassen, müssen für die Kosten selbst aufkommen.

Grund: Eine psychische Belastung allein ist kein Grund, um in einen gesunden Körper einzugreifen. Eine zu kleine oder zu große Brust wird zudem nicht als Krankheit angesehen. Es gibt keine festgelegte Normgröße oder Normalform für eine Brust. Die Kosten für eine solche Korrektur werden nur bei einem regelwidrigen und behandlungsbedürftigen Zustand übernommen. Dieser liegt vor, wenn eine entstellende Körperform vorhanden oder Körperfunktionen beeinträchtigt sind. Dies ist z.B. bei einem Wirbelsäulenschaden der Fall.

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Schönheit Tags: FAQ

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